Reinigungsrichtlinie zur Reduzierung von Chlorpropham (CIPC) in Kartoffellagerhallen
Wie bereits aus Fachzeitschriften entnommen werden konnte, werden ab der Saison 2020 in Europa Keimhemmungsmittel mit dem Wirkstoff Chlorpropham (kurz CIPC) nicht mehr zur Verfügung stehen.
Der Einsatz von CIPC-haltigen Keimhemmungsmitteln ist ab der zweiten Jahreshälfte 2020 verboten.
Auf europäischer Ebene hat man sich auf Grund von eventuellen Rückständen in Lagerhallen verständigt, eine "Reinigungsrichtlinie zur Reduktion von Chlorpropham (CIPC) in Kartoffellagerhallen" zu verfassen und diese zu veröffentlichen.
Wir empfehlen, nach Auslagerung der Ernte 2019, eine Nassreinigung der Lagerhallen mit Dokumentation durch Bildmaterial und Datumsnachweis gemäß Reinigungsrichtlinie durchzuführen.
Nachfolgend finden Sie zum Thema begleitend wichtige Informationen und Listen zum Download: